Wassersport
Insbesondere am Altrhein ist der Wassersport sehr beliebt. Da dieser im Naturschutzgebiet Rheininsel liegt, müssen Regeln beachtet werden.
Das Kanufahren ist ausschließlich auf dem ausgewiesenen Kanuwanderweg durch die Altrheinauen erlaubt. Es gelten feste Befahrungsstrecken sowie teilweise bestimmte Befahrungszeiten. Darüber hinaus darf nur an den dafür vorgesehenen Einstiegsstellen angelegt werden. An den sonstigen Ufern im Naturschutzgebiet ist das Anlegen zum Schutz der Wildtiere nicht gestattet. Kanufahrende werden gebeten, sich vor ihrer Fahrt über die Befahrungsregeln zu informieren. Hierfür steht der „Gewässerführer Baden-Württemberg“ oder die Datenbank mit Befahrungsregelung des Kanu-Verbands Baden-Württemberg (www.kanu-bw.de) zur Verfügung.
Das "Stand-Up-Paddeln" (SUP) ist auf dem Kanuwanderweg in den Naturschutzgebieten dagegen nicht erlaubt. Wer natürliche oder naturnahe Gewässer gerne mit dem SUP-Board befahren möchte, muss außerhalb der Naturschutzgebiete bleiben und die Regeln für ein naturverträgliches SUP einhalten. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Homepage des Regierungspräsidiums Karlsruhe.
Verstöße gegen die Bestimmungen der Naturschutzgebiets-Verordnungen werden als Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld geahndet. Foto: Janson