Gebäude-Energie-Gesetz (GEG)
Am 1. Januar 2024 trat die Novelle des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) in Kraft, mit dem wichtigen Ziel, die Wärmewende in Deutschland richtungsweisend voranzubringen. Rund drei Viertel der Heizungen werden noch mit fossilen Brennstoffen betrieben. Das neue GEG soll den Umstieg auf unabhängige und klimafreundliche Energien regeln, und dabei die Wärmeversorgung planbar, kostengünstig und stabil sichern. Das Gesetz beinhaltet vor allem Regelungen für den Kauf oder Tausch von Heizungsanlagen, und wird deshalb auch als das „Heizungsgesetz“ bezeichnet.
Was gilt für wen?
Um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, gilt seit diesem Jahr für Neubauten innerhalb von Neubaugebieten, dass nur noch Heizungen installiert werden dürfen, die mindestens 65% erneuerbare Energien benutzen. Für Bestandsgebäude und Neubauten in einer Baulücke sieht das Gesetz Übergangsregelungen vor, damit Investitionen in Heizsysteme besser auf die örtliche Wärmeplanung und die individuellen Anforderungen abgestimmt werden kann.
Welche Übergangsfristen gelten?
In Ketsch, als Kommune mit weniger als 100.000 Einwohnern, dürfen bis 30. Juni 2028 vorerst in Bestandsgebäuden noch reine Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Allerdings sind mit dieser Entscheidung wirtschaftliche Risiken verbunden, da die Heizungen ab 2029 einen steigenden Anteil an Bioenergie nutzen müssen - dies erfordert meist Nachinvestitionen am Heizsystem. „Um daher Fehlinvestitionen zu vermeiden, weist das Gesetz eine Informationspflicht aus. Nutzen Sie das vielfältige, fachkundige Beratungsangebot, zum Beispiel der KLiBA bei uns im Rathaus, um mehr über den Umstieg auf klimafreundliche Energie zu erfahren!“, rät Klimaschutzmanagerin Julia Berberig.
Was passiert mit Öl- und Gasheizungen in Bestandshäusern?
Bis zum Jahr 2045 dürfen funktionierende Öl- und Gasheizungen weiterbetrieben werden, auch mit 100% fossilem Brennstoff. Defekte, aber reparable Heizungen, dürfen repariert und weiterbetrieben werden. „Jede Investition in eine alte Heizanlage sollte auch im Sinne der Klimaneutralität durchdacht werden. So bieten verschiedene Förderprogramme sinnvolle Möglichkeiten, schon früher als es das GEG vorschreibt, auf moderne und energieeffiziente Heizsysteme zu wechseln“, informiert Julia Berberig.
Welche Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung?
„Eine kommunale Wärmeplanung gibt Auskunft darüber, wie die Wärmeversorgung für uns in Ketsch organisiert wird und ist daher eine wichtige Informationsgrundlage für jeden, der eine Investitionsentscheidung zur Wärmeversorgung treffen muss“, erklärt Berberig. Bei einer Wärmeplanung wird aufgezeigt, ob in einem Gebiet der Anschluss an das Fernwärmenetz voraussichtlich möglich sein wird, oder ob die Wärmeversorgung voraussichtlich dezentral, z.B. durch Wärmepumpen, erfolgen muss. Das GEG sieht vor, dass neue Heizungsinstallationen bereits vor 2028 mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, sofern eine veröffentlichte und beschlossene Wärmeplanung für die Kommune vorliegt.
„Um die Klimaziele im Wärmesektor zu erreichen, werden wir für Ketsch die kommunale Wärmeplanung in Angriff nehmen. Diese wird allen Bürgerinnen und Bürgern als wichtige Informationsgrundlage dienen, um Entscheidungen in Heizsysteme zu treffen“, erläutert Julia Berberig. Die kommunale Wärmeplanung beinhalte eine komplexe und vollständige Bestands- und Potenzialanalyse sowie den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern, um tragbare und individuelle Maßnahmen zu erarbeiten. Generell gelte, dass der Energiewechsel im Wärmesektor entscheidend ist auf dem Weg zur klimaneutralen Kommune. jul