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Gemeinderat

Zusammensetzung des Gremiums

Die Gemeindeordnung (GemO) Baden-Württemberg kennt entsprechend der "Süddeutschen Ratsverfassung" zwei kommunalverfassungsrechtliche Organe:

1. Den auf 5 Jahre gewählten Gemeinderat als Hauptorgan der Gemeinde
2. Den Bürgermeister mit einer achtjährigen Amtszeit

Die Aufgabenverteilung ergibt sich im Wesentlichen aus den §§ 24 und 44 der Gemeindeordnung. Neben der Kontrolle der Arbeit der Verwaltung und die Entscheidung über Grundsatzangelegenheiten ist es wesentliches Privileg des Gemeinderates, im Rahmen der jährlichen Haushaltssatzung über das Budget der Gemeinde zu beschließen. Der Bürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung und erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Gesetz oder vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben. Näheres regelt die Hauptsatzung. Weisungsaufgaben erledigt der Bürgermeister in eigener Zuständigkeit.

Sitzverteilung
Der Gemeinderat der Gemeinde Ketsch besteht aus 22 Gemeinderätinnen und Gemeinderäten sowie dem Bürgermeister als Vorsitzenden.

Aktuelle Sitzverteilung

Wahl am 9. Juni 2024

CDU 30,57 % 6 Sitze
SPD 21,45 % 5 Sitze
B90/Die Grünen 14,32 % 3 Sitze
FWV 16,79 % 4 Sitze
FDP 2,61 % 1 Sitz
AfD 14,25 % 3 Sitze

Kontakt

Gemeindeverwaltung Ketsch
Hockenheimer Straße 5
68775 Ketsch


Geschäftsstelle Gemeinderat:
Ansprechpartnerin:
Michelle Mayer

Telefon:
06202/606-150
E-Mail:
michelle.mayer@ketsch.de