Lärmaktionsplan
Die Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm – kurz: EU-Umgebungs-lärmrichtlinie – legt ein europaweit einheitliches Konzept fest, um schädliche Auswirkungen durch hauptsächlich verkehrsbedingten Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Nach einer bundesweit bereits durchgeführten Ermittlung der Umgebungslärmpegel sind von allen betroffenen Kommunen geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung in sogenannten Lärmaktionsplänen zusammenzustellen. Ziel der Lärmaktionsplanung ist im Wesentlichen die Verringerung von Umgebungslärm insbesondere dort, wo die Geräuschbelastung ausgehend von Hauptverkehrsstraßen und Eisenbahnstrecken gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann. Das Planverfahren wurde unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Ausführliche Informationen zur Lärmaktionsplanung der Gemeinde Ketsch finden Sie in den PDF-Dokumenten