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Lärmaktionsplan

Das Bild zeigt die Lärmkartierung in Bezug auf den Straßenverkehrslärm in Ketsch

Die Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm – kurz: EU-Umgebungs-lärmrichtlinie – legt ein europaweit einheitliches Konzept fest, um schädliche Auswirkungen durch hauptsächlich verkehrsbedingten Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Nach einer bundesweit bereits durchgeführten Ermittlung der Umgebungslärmpegel sind von allen betroffenen Kommunen geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung in sogenannten Lärmaktionsplänen zusammenzustellen. Ziel der Lärmaktionsplanung ist im Wesentlichen die Verringerung von Umgebungslärm insbesondere dort, wo die Geräuschbelastung ausgehend von Hauptverkehrsstraßen und Eisenbahnstrecken gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann. Das Planverfahren wurde unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Ausführliche Informationen zur Lärmaktionsplanung der Gemeinde Ketsch finden Sie in den PDF-Dokumenten

Kontakt

Gemeindeverwaltung Ketsch
Hockenheimer Straße 5
68775 Ketsch

Ansprechpartner:
Dominique Stang
Umweltbeauftragter
Telefon:
06202/606-643
E-Mail:
dominique.stang@ketsch.de

Julia Berberig
Klimaschutzmanagerin
Telefon:
06202/606-614
E-Mail:
julia.berberig@ketsch.de

Für den Bereich Staatswald auf der Gemarkung Ketsch ist das Forstrevier Schönhaus in Hockenheim zuständig. Telefonische Sprechstunde mittwochs von 13 bis 14 Uhr.

Revierleiter:
Andreas Kolb

Telefon:
06205/4208
E-Mail:
andreas.kolb@forstbw.de