Bitte beachten

Vorderansicht Rathausgebäude

Geänderte Öffnungszeit des Rathauses am 4. März




Am Fasnachtsdienstag, 4. März, schließt das Rathaus um 12 Uhr und hat nachmittags dann nicht geöffnet.

Fasnachtsumzug

Mitglieder der KG Narrhalla auf dem Umzugswagen

Narren-Parade zieht am 2. März durch den Ketscher Ortskern




Hinaus auf die Straße: Beim 70. Fasnachtsumzug darf das närrische Volk nach Herzenslust feiern und den Alltag weit hinter sich lassen. Denn am Sonntag, 2. März, huldigen Garden, Elferräte, Lieblichkeiten, Gruppen und Vereine gemeinsam der fünften Jahreszeit. 

Alle Infos zur Narren-Parade mit Zugwegplan und Zugaufstellung gibt es unter  Aktuelles/Geselligkeit

Info aus dem Rathaus

Vorderansicht Rathaus-Gebäude

Hinweise zu den Grundsteuerbescheiden




Die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 wurden zugestellt. Es besteht die Möglichkeit, gegen den Grundsteuerbescheid Widerspruch einzulegen. Dies ist jedoch nur sinnvoll, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Hebesatzverfahrens der Gemeinde bestehen. Ansonsten müsste ein Widerspruch gegen die Hebesätze als unbegründet zurückgewiesen werden. Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Die Grundsteuer ist daher innerhalb der mitgeteilten Zahlungsfrist trotz Widerspruch zu bezahlen.

Die Gemeinde hat das Hebesatzverfahren und die dazugehörige Hebesatzsatzung der Aufsichtsbehörde angezeigt. Diese hat keine rechtlichen Bedenken festgestellt. Dennoch wird empfohlen, den Bescheid sorgfältig auf mögliche formelle Fehler, wie etwa einen falschen Adressaten, zu überprüfen, da solche Fehler im Rahmen der elektronischen Bearbeitung nicht völlig auszuschließen sind.

Falls es Unstimmigkeiten bei der Bewertung des Grundstücks, dem festgestellten Bodenrichtwert oder der angewendeten Grundsteuermesszahl gibt, ist das Finanzamt Schwetzingen zuständig. Die Gemeindeverwaltung hat in diesen Fällen keinen Handlungsspielraum und kann keine Unterstützung bieten.

Hinweis zum Entrichten der Steuerzahlungen: Bitte achten Sie darauf, die Grundsteuer rechtzeitig zu den Fälligkeitsterminen und exakt mit den Beträgen, die sich aus dem Ihnen vorliegenden Grundsteuerbescheid ergeben, unter Angabe des Buchungszeichens auf eines der im Bescheid genannten Konten der Gemeindekasse zu überweisen. Bei Vorliegen eines SEPA-Mandates werden die Beträge zum Fälligkeitstermin abgebucht; in diesem Fall müssen Sie gar nichts unternehmen. Die Gemeinde empfiehlt die Erteilung eines SEPA-Mandates. Wenn Sie sich hierzu entschließen, nehmen Sie bitte mit der Gemeindekasse Kontakt auf (Tel. 606-263 oder 606-264).

Zweitägiges Narrenspektakel

Hexenmaske

Ketsch im Hexenfieber: Erstes Verbandsnarrentreffen feierte erfolgreich Premiere / Bildergalerie



“Häs trifft Ornat“: Unter diesem Motto fand das erste Verbandsnarrentreffen der Vereinigung Badisch-Pfälzischer Karnevalvereine statt. Zwei Tage lang traf die kurpfälzische Fasnacht auf die alemannische und sorgte für viele Stimmungsmomente.

Bericht unter  Aktuelles/Geselligkeit

Bildergalerie unter  Ketsch Kompakt

Jumelage

Logo Jumelage mit beiden Wappen und Fahnen

Delegation aus Trélazé zu Besuch in Ketsch: Gastfamilien gesucht




Eine französische Delegation aus der Partnergemeinde Trélazé wird vom 8. bis 11. August 2025 in Ketsch zu Gast sein. Hierfür sucht die Gemeinde Familien, die Gäste in besagtem Zeitraum bei sich aufnehmen können. Französischkenntnisse sind nicht erforderlich. Unterstützung bietet zudem der Freundeskreis Trélazé.

Für die deutsch-französischen Begegnungen hat die Gemeindeverwaltung ein Programm vorbereitet, zu welchem auch die Gastfamilien eingeladen sind.

Interessenten können sich im Rathaus bei Frau Jutta Rebmann, Telefon 06202/606-149, E-Mail jutta.rebmann@ketsch.de melden. sas

Winterdienst

Bild zeigt Reifenspuren im Schnee

Der Glätte keine Chance - Was ist zu tun bei Schnee und Eis?




Die Gehwege müssen in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite (ca. 1,5 Meter) von Schnee geräumt und mit abstumpfenden Stoffen gestreut werden. Entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn sind, falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind, auf einer Breite von 1,5 m zu räumen und mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen.

Bitte beachten Sie:
Aus ökologischen Gründen ist in Ketsch die Verwendung von Salz oder anderen auftauenden Stoffen auf Gehwegen grundsätzlich nicht gestattet. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei extremen Witterungsverhältnissen (z.B. bei Eisregen) ist die Verwendung erlaubt. An Bäumen und auf Grünflächen darf nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen gestreut werden. Auch der Schnee, der mit solchen Stoffen vermischt ist, darf auf und an Bäumen, Sträuchern und Grünanlagen nicht abgelagert werden. Nur salzfreie abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt, Asche oder Granulat entsprechen den Anforderungen eines umweltfreundlichen Winterdienstes. Für salzfreies abstumpfendes Streugut wurde bereits 1981 das Umweltzeichen vergeben. Dieses Streugut ist frei von Auftaumitteln, es enthält weder organische Bestandteile noch sonstige umweltschädigende Inhalte. Grundsätzlich gilt: Erst räumen, dann streuen!

Gehwege müssen werktags ab 7.00 Uhr, samstags ab 8.00 Uhr sowie sonn- und feiertags ab 9.00 Uhr gefahrlos zu passieren sein. Wenn der Schnee zu viel wird, lagern Sie ihn auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges - wo dies nicht möglich ist, auf dem Fahrbahnrand, und zwar so, dass weder Fahrzeuge noch Fußgänger mehr als unvermeidbar behindert werden. Sofern Sie einen Vorgarten haben, bietet sich dort die Lagerung des Schnees an; der Boden erhält gleichzeitig Feuchtigkeit - der geschmolzene Schnee kommt dem Wasserhaushalt zugute.

Schaffen Sie Schnee und Eis von Ihrem Grundstück nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn! Sie behindern hierdurch den Fußgänger- und Fahrverkehr. Lassen Sie nötige Durchgänge frei, etwa an Zebrastreifen oder Überwegen mit Ampeln. Denken Sie auch an Lücken zum Transport der Müllgefäße zum Müllwagen. Halten Sie die Einläufe in Entwässerungsanlagen von Schnee und Eis frei. Bei starkem Tauwetter entsteht sonst vor ihrem Grundstück eine "Seenplatte". Dasselbe gilt für Hydranten, Absperrschieber und sonstige Abdeckungen der öffentlichen Versorgung. Die Notdienste und die Einsatzkräfte der Feuerwehr werden Ihnen dankbar sein.

Treffen Sie Vereinbarungen mit ihrem Mieter/Pächter über die durchzuführende Winterwartung. Bitten Sie einen Nachbarn oder Bekannten, ihre Winterdienstpflichten während Ihrer Abwesenheit zu übernehmen.

Die gültige Streupflichtsatzung kann unter  Rathaus/Satzungen nachgelesen werden.

"Jede Kilowattstunde zählt!"

Vorderansicht des Rathauses

Bürgermeister Timo Wangler ruft die Bevölkerung zum Stromsparen auf




„Wir sollten alles tun, um Strom zu sparen. Jede Kilowattstunde zählt“, macht Bürgermeister Timo Wangler deutlich und ruft die Ketscher Einwohnerinnen und Einwohner dazu auf, den Energieverbrauch zu senken. „Wir stehen vor Herausforderungen, die wir nur gemeinsam schaffen können.“

Auch im Privaten lässt sich mit wenigen Maßnahmen viel bewirken: Wer beispielsweise beim Kochen die Restwärme der Herdplatte nutzt und den Deckel auf dem Topf lässt, spart Strom. Elektrogeräte wie Fernseher, Kaffeeautomaten und Computer sollten nicht im Stand-by-Modus belassen, sondern abgeschaltet werden. Und beim Lüften gilt die Devise: Keine dauerhaft gekippten Fenster, sondern mehrmals am Tag ein kurzes Stoßlüften! Nachts sollten Fenster- und Rollläden geschlossen sein, damit sich die Wärme in den Räumen besser halten kann.

„Helfen Sie mit, der Energiekrise entgegenzutreten. Auch kleine Maßnahmen sind von großer Bedeutung!“, appelliert Bürgermeister Wangler. sas


Informationen zu sparsamen Haushaltsgeräten finden Sie unter  Einrichtungen/Rathaus/Umwelt und Klima