![Bild zeigt einen Ausschnitt des Altrheins im Sommer](/site/Ketsch/get/params_E1562070322/1564011/Kaehne.jpg)
Das Bauamt informiert
Rohrinnensanierung von Trinkwasserleitungen durch Epoxidharzbeschichtung oder Keramik-Komposit-Verfahren ist unzulässig
Bei der Sanierung von Trinkwasserleitungen wird seit einigen Jahren neben dem Austausch der kompletten Trinkwasser-Leitungsanlage ein Sanierungsverfahren mittels Epoxidharzauskleidung oder mittels Keramik-Komposit-Verfahren auf dem Markt angeboten. Bei diesen beiden Verfahren werden sämtliche Leitungsteile von innen mit Epoxidharz bzw. Keramik-Komposit ausgekleidet, welches ebenso Epoxidharz enthält.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie im PDF.