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Rattenbekämpfung durch Rattenköder

Viele Bürger schützen sich präventiv mit Rattenködern (Rodentiziden = Blutgerinnungshemmende Wirkstoffe), bei falscher Verwendung dieser Köder besteht jedoch die Gefahr, dass nicht nur Ratten und Mäuse sondern auch andere Tiere, die nicht Ziel der Bekämpfung sind, von den Giftködern fressen und dadurch unabsichtlich vergiftet werden. Eine sehr hohe Vergiftungsgefahr besteht ebenso auch für Tiere, die mit Rodentiziden (Rattenködern) vergiftete Nagetiere fressen. Sie können noch an dem Gift sterben, welches sich noch im Nagetier befindet. So sind vor allem Vögel, Eulen sowie Katzen u.v.m. stark gefährdet.

Seit 2013 regelt eine EU-Verordnung, dass Präparate zur Rattenbekämpfung, die vor 2013 gekauft wurden, nicht mehr eingesetzt werden dürfen. An Privatpersonen dürfen nur noch Präparate auf Warfarin-Basis verkauft werden.

Genauere Informationen über die Wirkstoffe der Giftköder, Umweltrisiken und richtige Anwendung finden Sie auf der Website des  Umweltbundesamtes.

Die Ratte ist ein Allesfresser. Auf Nahrungssuche zum Beispiel in Mülltonnen, Abwasserkanälen, auf Komposthaufen u.v.m kann sie Krankheitskeime aufnehmen und so gefährliche Keime wie Salmonellen, Leptospiren und Toxoplasmen verbreiten. Durch die Ausscheidungen, zum Beispiel über Badeseen oder Abwässer, sowie durch Lebensmittel u.v.m., die zuvor von Ratten verunreinigt wurden, können diese Krankheiten übertragen werden.

Wenn Sie nachfolgende Hinweise beachten, schützen Sie sich vor einer Gesundheitsgefährdung durch Ratten. Und Sie können mithelfen, das Rattenvorkommen in Ihrer Umgebung zu reduzieren/vorzubeugen:

  • Keine Speisereste in die Toilette! Über die Kanalisation können Ratten angelockt werden.
  • Keine Essensreste offen in den Hausmüll! Müllbehälter schließen und Müllsacke nicht neben den Tonnen lagern.
  • Keine Speisereste zum Kompostieren!
  • Beachten Sie das Fütterungsverbot wild lebender Tiere wie Tauben, Enten und Schwäne! Von der Fütterung profitieren auch die Ratten.
  • Keine Abfälle in den Grünanlagen liegen lassen!

Kontakt

Gemeinde Ketsch
Hockenheimer Straße 5
68775 Ketsch

Tel.: 06202/606-0
Fax.: 06202/606-116


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