Bitte beachten!

Altrhein mit schneebedeckten Bäumen am Ufer

Geänderte Öffnungszeiten in mehreren Einrichtungen




In der Zeit von Weihnachten bis nach dem Feiertag „Heilige Drei Könige“ am 6. Januar ändern sich die Öffnungszeiten mehrerer Einrichtungen:

  • Das Rathaus und die Bücherei bleiben vom 23. Dezember 2024 bis 1. Januar 2025 geschlossen. Für die Meldung von Sterbefällen gibt es am 27. Dezember von 9 bis 12 Uhr einen telefonischen Notdienst unter 06202/606-331. Zur Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen bzw. Wahlrechtsbescheinigungen für Unterstützungsunterschriften anlässlich der Bundestagswahl am 23.02.2025 besteht an den Schließtagen 23. Dezember, 27. Dezember und 30. Dezember zu den üblichen werktäglichen Öffnungszeiten eine telefonische Erreichbarkeit des Einwohnermeldeamtes unter der Durchwahl 06202 / 606-338. Für die Meldung von Sterbefällen gibt es am 27. Dezember von 9 bis 12 Uhr einen telefonischen Notdienst unter 06202/606-331. 
  • Der Häckselplatz ist vom 19. Dezember bis 7. Januar geschlossen. Letzter Öffnungstermin im alten Jahr: Mittwoch, 18. Dezember; erste Öffnung im neuen Jahr: Mittwoch, 8. Januar.
  • Das Hallenbad ist vom 23. Dezember bis einschließlich 1. Januar bleibt es geschlossen. Ab Donnerstag, 2. Januar, kann dann wieder geschwommen werden.

Weihnachtsbeleuchtung

Beleuchtete Sterne am Laternenmasten

Spendenaufruf: Ketsch soll wieder zum Leuchten gebracht werden






In der Advents- und Weihnachtszeit wird Ketsch wieder ein bisschen Lichterglanz erhalten. Vorgesehen ist, ab der Kreuzung Hockenheimer Straße / Schwetzinger Straße und im Verlauf der Schwetzinger Straße bis hin zum Marktplatz eine Weihnachtsbeleuchtung zu installieren. Hierfür trifft die EnBW an den entsprechenden Laternenmasten die technischen Vorbereitungen.

Nachdem die frühere Beleuchtung in die Jahre gekommen und nicht mehr funktionstüchtig gewesen war, wurde aus Kostengründen vorerst darauf verzichtet. „Dies wurde sehr bedauert und die Nachfrage in der Ketscher Bevölkerung nach einer Weihnachtsbeleuchtung war groß. Trotz schwieriger Haushaltslage möchten wir daher gerne ein Zeichen setzen und noch in diesem Jahr einen Teil der Weihnachtsbeleuchtung – die ersten Sterne wurden auf dem Marktplatz montiert – anbringen“, kündigt Bürgermeister Timo Wangler an und bittet um Spenden. „Die Gemeinde beteiligt sich natürlich an den Ausgaben, aber im Hinblick auf die strikten Sparmaßnahmen sind wir auf finanzielle Unterstützung angewiesen.“ Es seien bereits erste Spenden eingegangen. „Helfen Sie mit, damit unser Ketsch im Jahr 2025 wieder im weihnachtlichen Zauber erstrahlen kann“, appelliert Bürgermeister Wangler und fügt hinzu: „Wir freuen uns über jeden Euro!“ sas/Foto: Janson

Spendenkonto: Sparkasse Heidelberg, Konto-Nr. 2 4310 256, BLZ: 672 500 20, IBAN DE21 6725 0020 0024 3102 56, BIC SOLADES1HDB, Stichwort Weihnachtsbeleuchtung.

Jumelage

Logo Jumelage mit beiden Wappen und Fahnen

Delegation aus Trélazé zu Besuch in Ketsch: Gastfamilien gesucht




Eine französische Delegation aus der Partnergemeinde Trélazé wird vom 8. bis 11. August 2025 in Ketsch zu Gast sein. Hierfür sucht die Gemeinde Familien, die Gäste in besagtem Zeitraum bei sich aufnehmen können. Interessenten können sich im Rathaus bei Frau Jutta Rebmann, Telefon 06202/606-149, E-Mail jutta.rebmann@Ketsch.de melden.

Winterdienst

Bild zeigt Reifenspuren im Schnee

Der Glätte keine Chance - Was ist zu tun bei Schnee und Eis?




Die Gehwege müssen in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite (ca. 1,5 Meter) von Schnee geräumt und mit abstumpfenden Stoffen gestreut werden. Entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn sind, falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind, auf einer Breite von 1,5 m zu räumen und mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen.

Bitte beachten Sie:
Aus ökologischen Gründen ist in Ketsch die Verwendung von Salz oder anderen auftauenden Stoffen auf Gehwegen grundsätzlich nicht gestattet. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei extremen Witterungsverhältnissen (z.B. bei Eisregen) ist die Verwendung erlaubt. An Bäumen und auf Grünflächen darf nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen gestreut werden. Auch der Schnee, der mit solchen Stoffen vermischt ist, darf auf und an Bäumen, Sträuchern und Grünanlagen nicht abgelagert werden. Nur salzfreie abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt, Asche oder Granulat entsprechen den Anforderungen eines umweltfreundlichen Winterdienstes. Für salzfreies abstumpfendes Streugut wurde bereits 1981 das Umweltzeichen vergeben. Dieses Streugut ist frei von Auftaumitteln, es enthält weder organische Bestandteile noch sonstige umweltschädigende Inhalte. Grundsätzlich gilt: Erst räumen, dann streuen!

Gehwege müssen werktags ab 7.00 Uhr, samstags ab 8.00 Uhr sowie sonn- und feiertags ab 9.00 Uhr gefahrlos zu passieren sein. Wenn der Schnee zu viel wird, lagern Sie ihn auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges - wo dies nicht möglich ist, auf dem Fahrbahnrand, und zwar so, dass weder Fahrzeuge noch Fußgänger mehr als unvermeidbar behindert werden. Sofern Sie einen Vorgarten haben, bietet sich dort die Lagerung des Schnees an; der Boden erhält gleichzeitig Feuchtigkeit - der geschmolzene Schnee kommt dem Wasserhaushalt zugute.

Schaffen Sie Schnee und Eis von Ihrem Grundstück nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn! Sie behindern hierdurch den Fußgänger- und Fahrverkehr. Lassen Sie nötige Durchgänge frei, etwa an Zebrastreifen oder Überwegen mit Ampeln. Denken Sie auch an Lücken zum Transport der Müllgefäße zum Müllwagen. Halten Sie die Einläufe in Entwässerungsanlagen von Schnee und Eis frei. Bei starkem Tauwetter entsteht sonst vor ihrem Grundstück eine "Seenplatte". Dasselbe gilt für Hydranten, Absperrschieber und sonstige Abdeckungen der öffentlichen Versorgung. Die Notdienste und die Einsatzkräfte der Feuerwehr werden Ihnen dankbar sein.

Treffen Sie Vereinbarungen mit ihrem Mieter/Pächter über die durchzuführende Winterwartung. Bitten Sie einen Nachbarn oder Bekannten, ihre Winterdienstpflichten während Ihrer Abwesenheit zu übernehmen.

Die gültige Streupflichtsatzung kann unter  Rathaus/Satzungen nachgelesen werden.

"Jede Kilowattstunde zählt!"

Vorderansicht des Rathauses

Bürgermeister Timo Wangler ruft die Bevölkerung zum Stromsparen auf




„Wir sollten alles tun, um Strom zu sparen. Jede Kilowattstunde zählt“, macht Bürgermeister Timo Wangler deutlich und ruft die Ketscher Einwohnerinnen und Einwohner dazu auf, den Energieverbrauch zu senken. „Wir stehen vor Herausforderungen, die wir nur gemeinsam schaffen können.“

Auch im Privaten lässt sich mit wenigen Maßnahmen viel bewirken: Wer beispielsweise beim Kochen die Restwärme der Herdplatte nutzt und den Deckel auf dem Topf lässt, spart Strom. Elektrogeräte wie Fernseher, Kaffeeautomaten und Computer sollten nicht im Stand-by-Modus belassen, sondern abgeschaltet werden. Und beim Lüften gilt die Devise: Keine dauerhaft gekippten Fenster, sondern mehrmals am Tag ein kurzes Stoßlüften! Nachts sollten Fenster- und Rollläden geschlossen sein, damit sich die Wärme in den Räumen besser halten kann.

„Helfen Sie mit, der Energiekrise entgegenzutreten. Auch kleine Maßnahmen sind von großer Bedeutung!“, appelliert Bürgermeister Wangler. sas


Informationen zu sparsamen Haushaltsgeräten finden Sie unter  Einrichtungen/Rathaus/Umwelt und Klima