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Leistungen

Antrag auf Genehmigung einer Sperrfristverschiebung nach DüV

Für die Verschiebung der Sperrfrist für das Aufbringen von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff ist eine Genehmigung notwendig.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Es müssen triftige Gründe, z. B. regionaltypische Gegebenheiten wie die Wetterverhältnisse, vorliegen.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Genehmigung zur Verschiebung der Sperrfrist ist schriftlich unter Angabe der zutreffenden Gründe bei der zuständigen Behörde nach Landesrecht einzureichen.

Fristen

Der Antrag ist vor Beginn der Sperrfrist zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

-

Kosten

Nach Gebührenordnung abhängig vom Antrag.

Hinweise

Die Sperrfrist kann maximal um 4 Wochen verschoben werden. Die festgelegte Dauer des Sperrzeitraumes kann nicht gekürzt werden.

Freigabevermerk

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, 12.09.2023

Kontakt

Gemeindeverwaltung Ketsch
Hockenheimer Straße 5
68775 Ketsch

Telefon:
06202/606-0 (Zentrale)

Fax:
06202/606-116

E-Mail allgemein:
info-ketsch@ketsch.de

E-Mail Homepage:
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